Skip to content
(Foto: Dag Jenssen)

Die Genehmigung durch die chinesische Kartellbehörde ist die letzte kartellrechtliche Beurteilung der Vereinbarung, die für die Duirchführung erforderlich war.

Die Transaktion ist bereits von der EU-Kommission, vom amerikanischen Justizministerium und von relevanten Wettbewerbsbehörden in mehreren anderen Ländern genehmigt worden.

Die Partner beabsichtigen, die Transaktion so schnell wie möglich und mit bilanzrechtlicher Wirkung ab September vorzunehmen.

Was wir Ihnen empfehlen