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Der vorliegende Markenlizenzvertrag („Vertrag“) wird geschlossen am Tag seiner Annahme („Datum des Inkrafttretens“) durch und zwischen Norsk Hydro ASA, Reg.-Nr. 914778271 („Hydro“) und dem Kunden, gemeinsam die „Parteien“.

ERWÄGUNGSGRÜNDE: Hydro ist Eigentümerin der Markenzeichen „CIRCAL“ und „REDUXA“ und bestimmter Logos und anderer Marken, die solche Markenzeichen enthalten, darunter HYDRO CIRCAL und HYDRO REDUXA, wie in diesem Vertrag näher definiert.

Der Kunde kauft von Hydro bestimmte Produkte zur Integration in seine Produkte.

Hydro möchte IN DIESEM RAHMEN bestimmte Rechte zur Nutzung der betreffenden, im hier vorliegenden Vertrag näher definierten Marken, die Hydro besitzt, einräumen, und der Kunde möchte diese eingeräumt bekommen.

Die Vertragsparteien vereinbaren hiermit Folgendes:

1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

1.1. Hydro CIRCAL Produkte bezeichnet eine Reihe von Aluminiumprodukten von Hydro oder ihren Tochterunternehmen, die zu mindestens 75 % aus Post-Consumer-Schrott bestehen, einen geringen CO2-Fußabdruck des Aluminiums aufweisen (unter 2,3 kg CO2/kg Aluminium) und von DNV GL verifiziert und durch eine Umweltproduktdeklaration bestätigt wurden.

 1.2. Hydro REDUXA Produkte bezeichnet eine Reihe von Aluminiumprodukten von Hydro oder ihren Tochtergesellschaften, deren CO2-Emissionen maximal 4,0 kg CO2/kg Aluminium betragen und die von DNV GL gemäß ISO 14064 verifiziert und durch eine Umweltproduktdeklaration bestätigt wurden.

1.3. Hydro-Markenzeichen bezeichnet die Marken HYDRO REDUXA und HYDRO CIRCAL, wie in den Produktmarkenrichtlinien dargestellt, gemeinsam (vgl. Anlage A).

1.4. Rechte an geistigem Eigentum bezeichnet Patente, Patentanmeldungsrechte, Markenzeichen, Handelsnamen, Dienstleistungsmarken, Domainnamen, Urheberrechte und deren Anmeldungen und Registrierungen weltweit, industrielle Modelle, Erfindungen, Know-how-Informationen, Geschäftsgeheimnisse und andere immaterielle geschützte Informationen.

1.5. Zulässige Kundenprodukte bezeichnet Produkte unter der Marke oder dem Modell des Kunden, die ein Hydro REDUXA Produkt und/oder ein Hydro CIRCAL Produkt beinhalten oder enthalten.

1.6. Produktmarkenrichtlinien bezeichnen die von Hydro erstellten Richtlinien, die spezifische Anweisungen zur Verwendung der Markenzeichen Hydro REDUXA und Hydro CIRCAL in zulässigen Kundenprodukten gemeinsam mit der Marke HYDRO enthalten und festlegen, wie die Verwendung von Hydro REDUXA und Hydro CIRCAL Produkten in zulässigen Kundenprodukten in Marketingmaterial zu kommunizieren ist. Die Richtlinie ist Teil dieses Vertrages und als Anlage A darin enthalten.

1.7. Vertriebsgebiet bezeichnet die Länder, in denen Hydro Markenrechte für REDUXA und CIRCAL eingetragen oder angemeldet hat. Die vollständige Liste dieser Länder ist in Anlage B enthalten. 

2. LIZENZERTEILUNG

Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieses Vertrages erteilt Hydro dem Kunden eine beschränkte, nicht exklusive, nicht übertragbare, gebührenfreie Lizenz zur Verwendung der Hydro-Markenzeichen in zulässigen Kundenprodukten oder im Kundenbranding solcher Produkte im Vertriebsgebiet.

3. BEDINGUNGEN FÜR DIE VERWENDUNG VON HYDRO-MARKENZEICHEN

3.1. Der Kunde hält bei der Verwendung der Hydro-Markenzeichen die Produktmarkenrichtlinien und die allgemeinen Geschäftsbedingungen dieses Vertrages ein.

3.2. Der Kunde sorgt auch dafür, dass die Hydro-Markenzeichen unter Einhaltung der jeweils aktuellen Produktmarkenrichtlinien von Hydro verwendet werden, die nach alleinigem Ermessen von Hydro aktualisiert und geändert werden können. Die jeweils aktuellste Version der Produktmarkenrichtlinien von Hydro ist im Brand Center auf Hydro.com verfügbar.

4. DAUER UND BEENDIGUNG

4.1. Der vorliegende Vertrag tritt am Datum seines Inkrafttretens in Kraft. Jede Vertragspartei kann diesen Vertrag mit einer Frist von (30) Tagen schriftlich kündigen. 

4.2. Hydro kann diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Kunde mit seiner Verwendung der Hydro-Markenzeichen gegen die Produktmarkenrichtlinien verstößt oder wenn er die allgemeinen Geschäftsbedingungen dieses Vertrages verletzt.

4.3. Der vorliegende Vertrag erlischt mit sofortiger Wirkung, wenn eine Vertragspartei ihren Geschäftsbetrieb aus irgendeinem Grund einstellt. Falls eine Vertragspartei zahlungsunfähig wird, einen Insolvenzverwalter ernennt oder liquidiert wird, einen Konkursantrag stellt oder ein solcher gegen sie gestellt wird, der nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen abgewiesen wird, kann die andere Vertragspartei den Vertrag entweder (i) mittels Mitteilung an die andere Vertragspartei kündigen oder (ii) diesen Vertrag fortsetzen, ohne auf Rechte oder Rechtsmittel zu verzichten, die ihr ansonsten zur Verfügung stehen.

4.4. Bei Beendigung dieses Vertrages stellt der Kunde unverzüglich jegliche Verwendung der Hydro-Markenzeichen und des zugehörigen Marketingmaterials ein.

5. SONSTIGES

5.1. Hydro behält alle Rechte an geistigem Eigentum in Bezug auf herunterladbares Material, auf das der Kunde nach Unterzeichnung dieses Vertrages zugreift, einschließlich aller Rechte an den Produktmarkenrichtlinien und an den Hydro-Markenzeichen und zugehörigen Logos.

5.2. Der Kunde setzt Hydro unverzüglich schriftlich in Kenntnis, wenn er von einer Verletzung oder mutmaßlichen Verletzung der Hydro-Markenzeichen erfährt. Hydro entscheidet nach eigenem Ermessen über die etwaigen diesbezüglich zu ergreifenden Maßnahmen.

5.3. Hydro übernimmt keine Haftung oder Garantie für die Aussagekraft oder die Durchsetzbarkeit der Hydro-Markenzeichen bzw. dafür, ob diese Rechte am geistigen Eigentum Dritter verletzen. Hydro garantiert lediglich, dass die Wortmarken CIRCAL und REDUXA zusätzlich zur Wortmarke HYDRO in den in Anlage B aufgeführten Ländern eingetragen und angemeldet sind und dass diese Eintragungen und Anmeldungen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens von keinen Dritten angefochten wurden.

5.4. Der Kunde reicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Hydro in keinem Land Anmeldungen für Hydro-Markenzeichen oder Varianten oder Teile derselben ein. Dies beinhaltet auch die Anmeldung von Hydro-Markenzeichen oder Teilen oder Variationen derselben in anderen Klassen, die von den aktuellen Registrierungen und Anmeldungen von Hydro nicht abgedeckt sind.

5.5. Der Kunde übermittelt Hydro auf Anfrage Muster der Nutzungsdokumentation, falls Hydro diese benötigt, um die Markenrechte von Hydro in irgendwelchen Teilen der Welt aufrechtzuerhalten oder zu verfolgen. Der Kunde übermittelt Hydro auf Anfrage auch die Nutzungsdokumentation, wenn diese in einem laufenden Verfahren gegen Dritte oder für deren Vorbereitung benötigt wird.

5.6. Wenn der Kunde die Hydro-Markenzeichen verwendet, ist er für die Einhaltung der behördlichen Vorschriften betreffend den Verkauf und die Vermarktung des zulässigen Kundenprodukts durch den Kunden verantwortlich. Hydro hafte nicht für Ansprüche, die sich aus einer solchen Nichteinhaltung ergeben.

5.7. Keine der Vertragsparteien haftet gegenüber der anderen Vertragspartei für besondere oder beiläufige Schäden oder für Folgeschäden.

5.8. Hydro haftet nicht für die Verwendung der Hydro-Markenzeichen, wenn diese nicht in Übereinstimmung mit den Produktmarkenrichtlinien oder außerhalb des Vertragsgebietes erfolgt. Hydro haftet ferner nicht für die Verwendung der Hydro-Markenzeichen, wenn diese nicht tatsächlich in zulässigen Kundenprodukten im Sinne dieses Vertrages verwendet werden. Hydro haftet ferner nicht für Produkthaftungsansprüche, die sich auf die zulässigen Kundenprodukte als solche beziehen, und zwar auch dann nicht, wenn die Hydro-Markenzeichen auf den Produkten oder in anderen Marketingmaterialien für solche Produkte verwendet werden, und ist diesbezüglich schadlos zu halten.

5.9. Der hier vorliegende Vertrag und sämtliche Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich hieraus oder in Verbindung hiermit oder mit dessen Gegenstand oder dessen Gestaltung (einschließlich außervertragliche Streitigkeiten oder Ansprüche) ergeben, unterliegen der norwegischen Gesetzgebung und sind entsprechend auszulegen. Jede Vertragspartei stimmt unwiderruflich zu, dass ausschließlich das Landgericht Oslo für die Beilegung von Streitigkeiten oder Ansprüchen zuständig ist, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem hier vorliegenden Vertrag, dessen Gegenstand oder Entstehung (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche) ergeben.

 

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Durch Ankreuzen dieses Kästchens bestätigen Sie, dass Sie den Markenlizenzvertrag gelesen haben und diesen akzeptieren.

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